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5 Tipps für die Abnahme von verlegtem Laminatfußboden

Bei der Abnahme von verlegten Laminatfußböden beurteilen Auftraggeber und Auftragnehmer das Ergebnis der Arbeit. Die Voraussetzung beider Parteien sind dabei meist ungleich verteilt. Während der Handwerker viel Erfahrung mit Laminat hat, wissen Auftraggeber oft nicht genau, wie sie die Leistung beurteilen sollen. Um unnötigen Streit zu vermeiden, hat der Verband der europäischen Laminatfußbodenhersteller (EP LF) einige Tipps zur Abnahme von verlegten Laminatfußböden zusammengestellt.

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Tipp 1: Vor der Abnahme das Laminat gründlich säubern

Die gründliche Reinigung des Laminats ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sollte aber dennoch erwähnt werden. Denn nur eine saubere, von Leimrückständen (sofern das Laminat verklebt wurde) befreite Oberfläche kann korrekt beurteilt werden. In unserem Shop finden Sie die passenden Produkte.

Tipp 2: Bei der Abnahme von verlegten Laminatfußböden ein Protokoll erstellen

Die Abnahme eines verlegten Laminatfußbodens sollten Auftraggeber und Auftragnehmer stets gemeinsam durchführen. Im gemeinsamen Termin lassen sich erfahrungsgemäß Unklarheiten rasch ausräumen und mögliche Ausbesserungen unkompliziert vereinbaren. Zudem stellt nur die gemeinsame Abnahme sicher, dass beide Parteien vom gleichen Augenschein ausgehen. Die Abnahme sollte möglichst immer in einem verbindlichen (von beiden Parteien zu unterschreibenden) Abnahmeprotokoll festgehalten werden.

§ 640 BGB verpflichtet den Besteller (Auftraggeber, Kunde) übrigens zur Abnahme der handwerklichen Leistung, „sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel“, so der Gesetzestext weiter, „kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmen bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.“ Mit anderen Worten: die Abnahme kann auch stillschweigend erklärt werden. Für den Kunden bedeutet das, sollten danach noch Mängel auffallen, liegt die Beweislast nun bei ihm. Er muss nachweisen, dass der Mangel auf eine unsachgemäße Handwerkerleistung zurückzuführen ist. Mit einem Abnahmeprotokoll können solche Ärgernisse vermieden werden.

Tipp 3: Die Abnahme des Laminats sollte stehend und bei Tageslicht erfolgen

Der Grund dafür ist, dass Laminat anders zu beurteilen ist als etwa elastische Fußbodenbeläge. Während diese mitunter sehr glatt verlaufen können, ist das bei Laminat aufgrund der Holzbestandteile (vor allem der Trägerelemente) nicht möglich. Eine sinnvolle Beurteilung der handwerklichen Leistung rechnet daher mit Toleranzen (dazu mehr in Tipp 4). Es bringt daher auch nichts, sich beispielsweise auf den Boden zu legen, um so vermeintlich besser auszumachen, ob und wo sich eventuell Fugen leicht wölben oder senken. Das hygroskopische Verhalten des Holzes – seine Eigenschaft, Feuchtigkeit aus der Umgebung zu binden – führt bei Laminat stets zu Dimensionsveränderungen.

Ein Tischler mit seinem Werkzeugen

Die korrekte Beurteilung eines Laminats erfolgt daher stehend und ohne Schrägbeleuchtung oder einer anderen Lichtbrechung (etwa einer Lampe auf dem Boden). Anders formuliert: Die Beurteilung sollte aus der normalen Gebrauchssituation erfolgen und nicht unter speziellen Prüfbedingungen. Empfehlenswert ist die Besichtigung bei normalem Tageslichteinfall in den Raum. Suchen Sie das Laminat dabei nicht gleich nach möglichen Fehlern ab, sondern beurteilen Sie zunächst immer auch die Gesamtwirkung. Ein guter Handwerker wird diese immer im Auge haben und sich daher immer auch freuen, wenn Sie mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden sind, selbst wenn noch kleinere Mängel oder Unstimmigkeiten zu beseitigen sein sollten.

Tipp 4: Laminat kann nur unter Einbeziehung von Toleranzen beurteilt werden

Das in Tipp 3 bereits angesprochene hygroskopische Verhalten seiner Trägerelemente aus Holz führt dazu, dass Laminat stets arbeitet. Was bei der Abnahme des Laminats noch als Wölbung zu sehen ist, kann sich bei anderer Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur als Schüsselung zeigen und umgekehrt. Der EP LF schlägt daher folgende Toleranzen vor. Liegen die Werte innerhalb der Toleranz, wurde also sauber gearbeitet, liegen sie darüber, ist dies als Mangel zu beanstanden und nachzubessern:

  • Überzahnungen: Im Stoßbereich der Laminat-Dielen kann es zu Unregelmäßigkeiten kommen. Der Höhenversatz der Überzahnung sollte 0,10 mm im Regelfall nicht überschreiten, in Einzelfälle ist allerdings auch eine Verzahnung bis zur Höhe von 0,15 mm hinzunehmen.
  • Schüsselungen / Wölbungen: Auch innerhalb der einzelnen Laminatelemente können sich Wölbungen bzw. Schüsselungen zeigen. Eine Unregelmäßigkeit von maximal 0,25 mm gilt laut EP LF als akzeptabel.
  • Fugen: Die fachgerechte Verlegung eines Laminatfußbodens kommt im Regelfall ohne Fugenbildung aus. Durch den sogenannten „Bananeneffekt“ (dem Schwinden und Verbiegen von Massivholz und Holzwerkstoffen unter Einfluss von Temperatur und Luftfeuchtigkeit) sowie der Notwendigkeit Winkeltoleranzen einzubeziehen, ist laut EP LF bei Fugen mit einer Unregelmäßigkeit von maximal 0,2 mm zu rechnen.

Tipp 5: Sprechen Sie Änderungswünsche gleich offen aus

Ein guter Handwerker wird sie schon vorab gründlich beraten. Denn eine solche Beratung und die Klärung Ihrer Wünsche verkürzen erfahrungsgemäß auch die benötigte Arbeitszeit des Handwerkers (und vermeidet unnötigen Streit). Das Gleiche gilt im Grunde für die Abnahme. Wenn Sie mit etwas nicht zufrieden sein sollten, sprechen Sie es möglichst immer sofort bei der Abnahme des Laminats direkt an. Jeder Handwerker möchte schließlich, dass seine Kunden mit dem Ergebnis nicht nur zufrieden, sondern auch glücklich sind. Sofern es die Kalkulation zulässt und die Kritik berechtigt ist, wird daher jeder Handwerker zumindest versuchen, Ihnen entgegenzukommen.

Gerne verlegen wir auch für Sie Laminat, Parkett oder einen anderen Fußbodenbelag. Selbstverständlich können Sie sich aber auch mit Fragen zu Böden und deren Verlegung jederzeit an uns wenden. Wir freuen uns auf Sie!

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Stefan Domke
Stefan ist der Geschäftsinhaber von Domke Parkett und bringt mit vollem Einsatz Ihre Projekte zu einem erfolgreichen Abschluss. Durch seine fundierte Ausbildung und langjährige Expertise kann er Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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